EVU-Sperrzeiten sind zeitlich begrenzte Abschalt- oder Leistungsreduzierungsphasen von Wärmepumpen, die durch den Energieversorger (EVU) veranlasst werden.
Im Rahmen bestimmter Stromtarife behalten sich Energieversorger das Recht vor, Wärmepumpen zeitweise vom Stromnetz zu trennen oder ihre Leistungsaufnahme zu begrenzen.
Diese Sperrzeiten dienen der Entlastung des Stromnetzes in Phasen hoher Auslastung.
EVU-Sperrzeiten werden in der Regel:
festgelegt. Die genauen Zeitfenster sind vertraglich geregelt.
Die Dauer der Sperrzeiten ist begrenzt und beträgt meist:
Moderne Wärmepumpensysteme sind so ausgelegt, dass sie diese Zeiten durch Wärmespeicherung überbrücken können.
Damit EVU-Sperrzeiten umgesetzt werden können, sind:
erforderlich. Diese Komponenten sind Teil der elektrischen Anbindung der Wärmepumpe.
Bei der Planung einer Wärmepumpenanlage müssen EVU-Sperrzeiten berücksichtigt werden, insbesondere:
Eine fachgerechte Planung stellt sicher, dass der Wohnkomfort trotz Sperrzeiten erhalten bleibt.
EVU-Sperrzeiten sind ein fester Bestandteil bestimmter Wärmepumpentarife und kein technischer Mangel der Anlage.
Sie beeinflussen die Planung, haben jedoch bei korrekt ausgelegten Systemen kaum spürbare Auswirkungen auf den Betrieb.