PQ-Bescheinigung (Präqualifikation)

 Eine PQ-Bescheinigung ist ein Nachweis, dass ein Unternehmen für öffentliche Ausschreibungen präqualifiziert wurde und bestimmte Eignungskriterien erfüllt. 

Was bedeutet PQ im Vergabewesen?

PQ steht für Präqualifikation.
Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem Unternehmen ihre fachliche, wirtschaftliche und rechtliche Eignung einmal zentral prüfen lassen, um diese bei öffentlichen Ausschreibungen nicht jedes Mal erneut vollständig nachweisen zu müssen.

Die PQ-Bescheinigung dient somit als vereinfachter Eignungsnachweis im Vergabeverfahren.

Wofür wird eine PQ-Bescheinigung benötigt?

Eine Präqualifikation ist insbesondere relevant bei:

  • öffentlichen Ausschreibungen
  • Vergaben nach VOB, UVgO oder GWB
  • Bau- und Handwerksleistungen
  • technischen Dienstleistungen

Öffentliche Auftraggeber können bei Vorlage einer gültigen PQ-Nummer auf wiederholte Einzelnachweise verzichten.

Welche Nachweise umfasst die Präqualifikation?

Im Rahmen der Präqualifikation werden typischerweise geprüft:

  • Gewerbeanmeldung und Registereinträge
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Sozialversicherungsnachweise
  • fachliche Qualifikation
  • Referenzen
  • wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Die genauen Anforderungen hängen vom jeweiligen Vergabebereich ab.

Vorteil für Unternehmen

Mit einer PQ-Bescheinigung können Unternehmen:

  • ihre Eignung standardisiert nachweisen
  • den Aufwand bei Ausschreibungen reduzieren
  • schneller an Vergabeverfahren teilnehmen
  • ihre Seriosität dokumentieren

Die Bescheinigung ist zeitlich befristet und muss regelmäßig aktualisiert werden.

Abgrenzung

  • PQ-Bescheinigung → formalisierter Eignungsnachweis für Vergaben
  • Einzelne Eigenerklärung → einmalige Erklärung im jeweiligen Verfahren
  • Zertifikate (z. B. ISO) → Qualitätsnachweise, jedoch keine Vergabe-Präqualifikation

Fazit

Die PQ-Bescheinigung ist ein standardisierter Eignungsnachweis für Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten.
 Sie vereinfacht das Vergabeverfahren, ersetzt jedoch nicht die formale Angebotsabgabe.