Die Einspeisevergütung ist eine gesetzlich festgelegte Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.
Betreiber von Photovoltaikanlagen können überschüssigen Solarstrom in das Stromnetz einspeisen. Für diesen Strom erhalten sie eine festgelegte Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde.
Photovoltaikanlagen erzeugen Strom abhängig von der Sonneneinstrahlung. Häufig wird mehr Strom produziert, als im eigenen Gebäude direkt verbraucht werden kann.
Dieser überschüssige Strom kann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Für jede eingespeiste Kilowattstunde erhalten Betreiber eine Vergütung, die als Einspeisevergütung bezeichnet wird.
In Deutschland ist diese Vergütung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Die Höhe der Vergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
Die Vergütung wird in der Regel über einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Dadurch sollte der Ausbau erneuerbarer Energien wirtschaftlich unterstützt werden.
Die Einspeisevergütung spielt vor allem bei der Planung und Wirtschaftlichkeitsberechnung von Photovoltaikanlagen eine Rolle.
Typische Szenarien:
PV-Anlagen auf Wohnhäusern
Gewerbliche Photovoltaikanlagen
Freiflächenanlagen und Solarparks
Mit zunehmendem Eigenverbrauch und Batteriespeichern verändert sich die Rolle der Einspeisevergütung im Energiesystem.