Förderfähigkeit bezeichnet die Eigenschaft einer Maßnahme, die festgelegten Anforderungen eines Förderprogramms zu erfüllen.
Eine Maßnahme gilt nur dann als förderfähig, wenn sie sowohl technisch als auch formal den Programmanforderungen entspricht. Diese Anforderungen sind verbindlich festgelegt.
✔ Einhaltung technischer Mindeststandards
✔ korrekte Antragstellung
✔ vollständige Nachweise
Im Altbau ist die Förderfähigkeit oft schwieriger zu erreichen, da bestehende Heizsysteme, hohe Heizlasten oder bauliche Einschränkungen berücksichtigt werden müssen.
✔ individuelle Systemauslegung erforderlich
✔ Abhängigkeit vom Gebäudezustand
✔ erhöhte Bedeutung der Dokumentation
Nicht jede technisch sinnvolle Maßnahme ist automatisch förderfähig. Die Bewertung erfolgt immer programmspezifisch und einzelfallbezogen.
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