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Genehmigung von Agri-PV-Anlagen in Deutschland

Die Genehmigung einer Agri-Photovoltaik-Anlage in Deutschland erfolgt im Rahmen des Bau- und Planungsrechts sowie ggf. weiterer Rechtsbereiche.

ie umfasst baurechtliche Prüfungen, Verfahrensschritte und je nach Standort unterschiedliche Anforderungen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) und weiterer Vorschriften.

Baurechtliche Einordnung

Photovoltaikanlagen, einschließlich Agri-PV-Anlagen, gelten als bauliche Anlagen. Das bedeutet:
👉 Für ihre Errichtung ist grundsätzlich eine Baugenehmigung notwendig, unabhängig davon, ob landwirtschaftliche Nutzung fortbesteht oder nicht.

Diese Genehmigung wird bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde auf Ebene des Landkreises oder der kreisfreien Stadt beantragt.

Privilegierung nach Baugesetzbuch (§ 35 BauGB)

Agri-PV-Anlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB) können unter bestimmten Voraussetzungen privilegiert sein.
Das heißt:

Es kann kein gesondertes Bauleitplanverfahren erforderlich sein, sofern die Fläche als landwirtschaftlicher Betrieb fungiert und die geltenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Die Anlage bleibt eine genehmigungsfähige Nutzung – auch ohne Bebauungsplan – wenn sie in den landwirtschaftlichen Kontext eingebettet ist.

Diese Privilegierung erleichtert den Genehmigungsprozess, ersetzt aber nicht die Pflicht zur Antragstellung.

Verfahren und Behördengänge

Je nach Bundesland und konkreter Lage unterscheidet sich das Verfahren. Typische Schritte sind:

Frühzeitige Abstimmung mit Behörden – oft vor Antragstellung.

Einreichung eines Bauantrags bei Bauaufsichtsbehörde.

Prüfung baurechtlicher Aspekte (öffentlich-rechtliche Prüfungen).

Abwägung öffentlicher Interessen (z. B. Landschaftsschutz, Natur).

Erteilung oder Ablehnung der Genehmigung, oft mit Auflagen.

In einigen Bundesländern gelten besondere Vorschriften, z. B. Höheneinschränkungen oder Größenregelungen für PV-Anlagen ohne gesonderten Bauantrag.

Anforderungsrahmen und Normen

Neben dem Bau- und Planungsrecht spielen weitere Vorgaben eine Rolle:

DIN SPEC 91434 („Agrophotovoltaik-Anlagen – Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung“) beschreibt technische und agrarische Mindestanforderungen.

Weitere technische Standards wie die DIN SPEC 91492 regeln Zusatzaspekte z. B. bei Tierhaltung.

Diese Normen sind zwar keine rechtliche Genehmigungsvoraussetzung per se, werden aber häufig im Genehmigungsprozess herangezogen, um die Anerkennung als Agri-PV-System mit landwirtschaftlicher Nutzung zu untermauern.

Rechtliche und praktische Herausforderungen

Rechtlich gesehen ist Agri-PV kein vollständig eigenständiger Rechtsbereich. Vielmehr gilt:

Kein einheitlich codifiziertes Agri-PV-Gesetz existiert derzeit.

Genehmigungsprozesse orientieren sich an bestehenden PV- und Bauvorschriften.

In der Praxis kann es daher zu Unterschieden zwischen Bundesländern kommen, z. B. bei Auslegung der Privilegierungsregeln oder bei Anforderungen an Umweltbelange.

Fazit

Die Genehmigung von Agri-Photovoltaik-Anlagen in Deutschland folgt den Regeln für bauliche Anlagen im Außenbereich und ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Privilegierung nach § 35 BauGB den Prozess erleichtern, jedoch bleibt ein Bauantrag meist erforderlich und muss in jedem Fall von der zuständigen Behörde geprüft werden.

 Quellen

Agri-PV-Anlagen können nach § 35 BauGB privilegiert sein und damit einfacher genehmigungsfähig werden.

Agri-PV-Anlagen gelten als bauliche Anlagen und benötigen meist eine Baugenehmigung.

Technische Anforderungen und Definitionen werden z. B. durch DIN SPEC-Normen beschrieben.