vor 3 Monaten
Agri-Photovoltaik wird in Deutschland vor allem über das EEG und das Marktprämienmodell vergütet. Die Förderung erfolgt meist über Ausschreibungen und ist an technische sowie landwirtschaftliche Voraussetzungen gebunden.
Agri-Photovoltaik (Agri-PV) kombiniert landwirtschaftliche Nutzung mit Stromerzeugung auf derselben Fläche.
Für landwirtschaftliche Betriebe stellt sich dabei die zentrale Frage: Welche Fördermöglichkeiten und Vergütungsmodelle gibt es?
Die wichtigste Grundlage ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Agri-PV-Anlagen gelten als besondere Form von Freiflächenanlagen und können im Rahmen von Ausschreibungen der Bundesnetzagentur gefördert werden.
Wichtige Punkte:
Teilnahme an EEG-Ausschreibungen (für größere Anlagen)
Zuschlagswert bestimmt die Vergütung pro kWh
Laufzeit der Förderung: in der Regel 20 Jahre
technische Anforderungen an die landwirtschaftliche Nutzung
Agri-PV wird im EEG als „besondere Solaranlage“ berücksichtigt.
Für größere Anlagen (meist ab 1 MW) gilt:
Projekt wird geplant
Teilnahme an einer EEG-Ausschreibung
Gebot mit gewünschtem Vergütungssatz
Zuschlag entscheidet über Förderung
Der Vergütungssatz ist nicht fest, sondern wettbewerblich bestimmt.
Die Vergütung erfolgt in der Regel über das sogenannte Marktprämienmodell:
Strom wird am Markt verkauft
Betreiber erhält zusätzlich eine Marktprämie
Differenz zwischen Marktpreis und Zuschlagswert wird ausgeglichen
Dieses Modell gilt für die meisten größeren Anlagen.
Bei kleineren Anlagen kann – abhängig von Leistung und Konstellation – eine feste Einspeisevergütung möglich sein.
Hier gelten:
Leistungsgrenzen des EEG
technische Vorgaben
Registrierung im Marktstammdatenregister
Die Details hängen von der jeweiligen Anlagengröße ab.
Neben der EEG-Vergütung können folgende Programme relevant sein:
Investitionsförderungen auf Landesebene
Innovationsausschreibungen
Programme zur nachhaltigen Landwirtschaft
ggf. Agrarförderprogramme mit Energiekomponente
Diese Förderungen sind projekt- und bundeslandspezifisch.
Damit eine Anlage als Agri-PV gilt, müssen u. a. folgende Kriterien erfüllt sein:
landwirtschaftliche Hauptnutzung bleibt erhalten
bestimmte Mindesthöhen oder Modulabstände
Nachweis der Bewirtschaftbarkeit
Dokumentation der landwirtschaftlichen Nutzung
Ohne diesen Nachweis gilt die Anlage als klassische Freiflächen-PV.
Die Wirtschaftlichkeit hängt ab von:
Investitionskosten
Anlagengröße
Stromertrag
Zuschlagswert aus der Ausschreibung
landwirtschaftlicher Weiterbewirtschaftung
Finanzierungskosten
Agri-PV-Projekte sind in der Regel kapitalintensiver als klassische Freiflächenanlagen, bieten jedoch Flächendoppelnutzung.
Agri-PVKlassische FreiflächeLandwirtschaft bleibt möglich | Fläche meist ausschließlich PV
Höhere Investitionskosten | Geringere Investitionskosten
Zusätzliche technische Anforderungen | Standardisierte Bauweise
Teilweise Innovationsförderung | Standard-EEG-Ausschreibung
Agri-Photovoltaik wird in Deutschland primär über das EEG und das Marktprämienmodell gefördert.
Die Vergütung erfolgt in der Regel über Ausschreibungen, während zusätzliche Förderprogramme projektabhängig sind.
Für landwirtschaftliche Betriebe ist eine sorgfältige Projektplanung entscheidend, da Agri-PV höhere technische und wirtschaftliche Anforderungen stellt als klassische Freiflächenanlagen.